Rede von Bundeskanzlerin Merkel beim Deutschen Arbeitgebertag 2016 der BDA am 15. November 2016

Sehr geehrter Herr Präsident Kramer,
liebe Präsidenten der Wirtschaftsverbände,
liebe Kollegen Parteivorsitzende,
meine Damen und Herren,
guten Morgen. Ich freue mich, heute bei Ihnen zu Gast beim Arbeitgebertag zu sein.
Herr Kramer, Sie veranstalten diesen Arbeitgebertag an einem 15. November. Das ist genau der Tag, an dem vor 98 Jahren, also am 15. November 1918, mit dem sogenannten Stinnes-Legien-Abkommen eine erste Grundlage für die Sozialpartnerschaft in Deutschland gelegt wurde. Die Schrecken des Ersten Weltkriegs steckten den Menschen damals noch tief in den Knochen. Die Nachkriegszeit war von konträren Bestrebungen unterschiedlichster politischer Kräfte geprägt. In dieser turbulenten Phase der staatlichen Selbstfindung zeigten sich die Unternehmer ihrer besonderen Verantwortung für den sozialen Frieden bewusst, indem sie die Gewerkschaften als Tarifpartner akzeptierten.
Das Stinnes-Legien-Abkommen ist nach dem Vorsitzenden des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes Carl Legien und dem Industriellen Hugo Stinnes benannt. Letzterer würdigte die Bedeutung des Abkommens mit folgenden Worten: „Die Gewerkschaften sagen sich ganz richtig, dass dasjenige, was jetzt zwangsweise durch eine Regierung eingeführt wird […], nicht die Bedeutung hat, wie eine freie Vereinbarung zwischen den Gewerkschaften und der Industrie. Das letzte wird bleiben, das erste ist etwas, was wieder aufgehoben werden kann.“ Die Geschichte sollte Hugo Stinnes Recht geben, auch wenn das Abkommen nur wenige Jahre Bestand hatte. Denn die Idee einer Tarifpartnerschaft, die unabhängig von der Politik ihre Belange regelt, setzte sich letztlich durch. 1949 wurde die Tarifautonomie in unserem Grundgesetz verankert. Sie ist seit Jahrzehnten gelebter Alltag.

 

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Der diesjährige Arbeitgebertag der BDA zeigt dies einmal mehr, wenngleich ich sagen möchte – darüber haben wir oft gesprochen, Herr Kramer –, dass wir alle gemeinsam versuchen müssen, die Tarifautonomie stark zu halten, gerade auch angesichts disruptiver Umbrüche, die wir durch die Digitalisierung in der Wirtschaft haben. An einigen Stellen ist es uns in der Tat gelungen, gesetzliche Regelungen zu verabschieden, mit denen die Unternehmen, die Tarifautonomie leben, anders gestellt sind als die, die dies nicht tun, wodurch mehr Verantwortung auf die Ebene der Tarifpartner gelegt wird. Das halte ich persönlich für richtig, weil das sehr viel präziser und genauer auf ein Unternehmen und die jeweiligen Belange ausgerichtet geschehen kann.
Tarifpartner kennen ihre Branchen naturgemäß am besten. Wir in der Politik sind deshalb eigentlich glücklich, wenn sie Probleme, die sie haben und lösen müssen, selber regeln. Ich denke, ein Großteil des sozialen Friedens in Deutschland beruht auf der Tatsache, dass wir Tarifautonomie haben und beide Seiten Verantwortung übernehmen. In vielen Gesprächen mit unseren europäischen Partnern sehen wir, wie schwierig es ist, bei den Gewerkschaften Offenheit für die Belange der Wirtschaft zu erfahren, wenn Gewerkschaften nicht selber in die Verantwortung für Beschäftigung mit eingebunden sind.
Meine Damen und Herren, ein Beispiel ist das Entgeltgleichheitsgesetz. Es hat sich gezeigt, dass Ihr Präsident – das muss ich hervorheben – in der Diskussion darüber an einer Stelle dadurch brillieren konnte, dass er das Betriebsverfassungsgesetz ziemlich gut kennt, was bei den anwesenden politischen Vertretern – das muss ich zugeben – in diesem Moment damals nicht ganz der Fall war. Seine Kenntnis hat dann zu einer wirklich verträglichen Lösung geführt.
Meine Damen und Herren, wir leben im Augenblick in einer Phase der wirtschaftlichen Prosperität. Ich denke, das kann man für Deutschland so sagen. Wir haben solide Wachstumsraten. Wir haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Soziale Marktwirtschaft anpassungsfähig ist. Wir haben auch unsere Investitionsquote staatlicherseits gesteigert. Sie liegt über dem europäischen Durchschnitt. Unsere öffentlichen Haushalte, gerade auch der Bundeshaushalt, sind ausgeglichen. Die Arbeitsmarktbilanz kann sich sehen lassen. Das ist natürlich auch Ihnen zu verdanken. Bei über 43 Millionen Erwerbstätigen ist die Arbeitslosigkeit so gering wie seit einem Vierteljahrhundert nicht mehr.
Das alles sind gute Nachrichten. Ich weiß, dass wir uns auf ihnen natürlich nicht ausruhen dürfen. Wir haben daher auch versucht, Berechenbarkeit in die Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu bringen. Wir haben die Verhandlungen abgeschlossen. Damit ist Sicherheit über das nächste Jahrzehnt hinaus gegeben. Wir versuchen mit der Gründung einer Infrastrukturgesellschaft für Verkehr die Investitionsfähigkeit zu stärken und die Investitionstätigkeit zu beschleunigen. Auf Bundesebene haben wir uns auch dafür verantwortlich gezeigt, Kommunen zu entlasten, um auch finanzschwachen Kommunen Investitionen zu ermöglichen.
Denken Sie etwa auch an den Beschluss der Bundesregierung zur steuerlichen Verlustverrechnung. Auch dadurch haben wir das Umfeld für private Investitionen verbessert. Zudem lassen Steuersenkungen in Höhe von mehr als sechs Milliarden Euro in den nächsten zwei Jahren mehr Luft für Investitionen im privaten Bereich. Wenn wir in der Europäischen Union über Investitionen sprechen, dann herrscht oft das Verständnis vor, dass es staatliche Investitionen sein müssten. Ich will ausdrücklich hervorheben, dass die Aufgabe des Staates auch darin besteht – das ist mindestens ebenso wichtig –, private Investitionen möglich zu machen und nicht immer nur auf staatliche Gelder – und dann noch zum Teil auf Pump – zu rekurrieren.
Ich habe mich neulich mit Herrn Weise darüber unterhalten: In den vergangenen fünf Jahren haben wir in Deutschland 2,7 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Interessant ist, dass diese Arbeitsplätze jeweils etwa zu einem Drittel auf eine stärkere Erwerbsbeteiligung von Frauen und von Älteren sowie von Menschen aus anderen Ländern des europäischen Binnenmarkts entfallen, die in Deutschland Arbeit gefunden haben. Dennoch haben wir das Thema Fachkräftebedarf und Fachkräftemangel. Die Zahl von sechs Millionen weniger Erwerbspersonen im Jahr 2030, die Sie, Herr Kramer, heute nochmals genannt haben, muss uns natürlich dazu veranlassen, frühzeitig darüber nachzudenken, wie wir diese Lücke schließen können. Es mag sehr gut sein, dass in fünf oder zehn Jahren die Frage steuerlicher Entlastungen weniger Gewicht hat als die Frage, woher man Facharbeiter bekommt.
Deshalb meine ich, dass wir Regelungen brauchen, die auf der einen Seite die Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Europa verbessern. Hier sehe ich vor allen Dingen Notwendigkeiten der sprachlichen Bildung, und zwar für alle Berufsgruppen. In den europäischen Ländern sollte man zumindest einer Fremdsprache mächtig sein.
Wir brauchen vielleicht auch Zuwanderungsregelungen in kompakterer Art, als wir sie bisher haben – obwohl uns die OECD konzediert, dass unsere Regelungen zwar im Ausland nicht gut bekannt, aber in der Tat relativ gut sind –, um gezielte Zuwanderung in Arbeitsplätze – das will ich betonen: in Arbeitsplätze – besser zu ermöglichen. Denn wir müssen auch sehen, dass die europäischen Entsendegesetze und auch die sozialgesetzlichen Regelungen in Deutschland vorsehen, dass für jeden, der zum Beispiel nach zwei oder drei Jahren arbeitslos wird, der Staat verantwortlich ist – inklusive aller Familienangehörigen und Kinder, die eventuell auch keine Arbeit finden.
Das heißt, dass wir sehr gezielt vorgehen müssen, um unsere Sozialbelastungen nicht zu vergrößern. Da sind Sie dann auch dabei und sagen: Bitteschön keine Gesamtsozialbeitragssätze über 40 Prozent. Diese Regel ist für Sie wichtig. Ich halte sie auch für wichtig. Allerdings müssen wir noch weiter über die Frage reden: Paritätisch oder nicht paritätisch? Sie addieren alle Sozialversicherungsbeitragssätze und sagen: Dann überschreiten wir demnächst die 40-Prozent-Grenze. Wir halten unseren Kopf dafür hin – das sage ich jetzt einmal als Vertreterin der CDU –, dass wir einen Teil der Gesundheitsbeiträge allein den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern angelastet haben. Das ist dann, wenn es Zusatzkosten gibt, noch die solidarischste Form – natürlich eine, die potenziell schon wieder als ein Verhandlungsmomentum über die Frage angesehen wird, wie diese zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt werden. Das kann ich verstehen. Auf der anderen Seite: Wenn wir das alles durch Eigenkostenbeteiligung – ohne einen Prozentsatz zu nennen –, also ohne Berücksichtigung der sozialen Komponente, politisch durchstehen sollen, dann wird es auch nicht einfacher.
Wir alle wissen: Ein modernes Gesundheitssystem im 21. Jahrhundert ist schwerlich zu organisieren, ohne dass es überhaupt Kostensteigerungen gibt. Es gibt Einsparpotenziale, aber es gibt bei einer alternden Bevölkerung eben auch erhebliche dynamische Elemente, die wir nicht ausblenden können. Zum sozialen Frieden gehört auch eine vernünftige, für jeden Menschen in Deutschland erreichbare Gesundheitsversorgung. Ich glaube, das wissen Sie bei den Arbeitgebern genauso wie wir in der Politik.
Wir haben sehr viel miteinander über die Zukunft des Rentensystems gesprochen. Dabei ist es ganz wichtig, was die gesetzliche Rentenversicherung anbelangt, eine doppelte Haltelinie im Auge zu behalten; das heißt, sowohl die Haltelinie der Beiträge als auch die Haltelinie des Rentenniveaus, die natürlich für die Empfänger der Renten von Belang ist. Wir haben die Leitplanken bis 2030, so denke ich, richtig gesetzt. Wir werden auch über die Zeit nach 2030 nachdenken müssen. Eine sehr gute Lage auf dem Arbeitsmarkt, wie wir sie derzeit haben, kann das Absinken des Rentenniveaus natürlich am allerbesten mildern. Wir wissen schon heute, dass das Rentenniveau im Jahr 2030 nicht bis auf 43 Prozent absinken wird, sondern nach jetzigen Berechnungen bei mindestens 44,3 Prozent stehenbleiben wird. Bei einer weiterhin guten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt werden wir noch weitere Veränderungen unserer bisherigen Prognosen erleben können.
Deshalb ist das A und O natürlich, einerseits auf den demografischen Wandel zu reagieren, indem die Rente mit 67 schrittweise so eingeführt wird, wie wir dies auch vereinbart haben, und andererseits alles zu tun, um die Wirtschaftslage so gut zu halten, dass Menschen Beschäftigung haben. Nichts ist sozialer, als dass durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge von möglichst vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gezahlt werden können.
Ich habe mich sehr gefreut, Herr Kramer, in unserem Gespräch über die Renten der Zukunft zu erfahren, dass der BDA auch das Thema Erwerbsunfähigkeitsrente besonders wichtig ist. Der größte Teil derer, die von Altersarmut betroffen sind, kommt aus dem Kreis derer, die relativ früh erwerbsunfähig werden. Deshalb werden wir nach dem einen Schritt zur Verbesserung der Erwerbsunfähigkeitsrenten, den wir in dieser Legislaturperiode bereits gemacht haben, innerhalb der Koalition auch darüber reden, ob wir noch einen zweiten Schritt tun. Ich glaube, das ist das effizienteste Mittel, um Altersarmut vorzubeugen.
Wir haben nach langer Diskussion etwas hinbekommen, das ich auch psychologisch für sehr, sehr wichtig halte, nämlich die Flexi-Rente. Sie eröffnet neue Spielräume in der Frage, ob man vor dem Erreichen des Rentenalters im Beruf etwas kürzertreten möchte, und sie verbessert die Voraussetzungen dafür, dass man auch nach dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters weiterarbeiten kann. So entfallen dann, zunächst befristet auf fünf Jahre, die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung. Das ist also auch ein Anreiz für Unternehmen, denen, die gerne länger arbeiten wollen, dies zu ermöglichen. Es wird weiter in die Rentenversicherung eingezahlt. Das heißt, es erhöht sich dann auch der jeweilige Rentenanspruch. Auch das ist ein Anreiz für ein längeres Arbeiten.
Ich halte das sozusagen auch für einen Vorboten vieler Regelungen, die wir im Zeitalter der Digitalisierung brauchen werden. Wir müssen Dinge ausprobieren. Wir müssen sie vielleicht zum Teil auch zeitlich befristen. Wir müssen sie dann immer wieder bewerten, weil wir alle noch nicht wissen, wie sie wirken. Aber nichts zu tun, weil wir nicht wissen, wie etwas in der Zukunft wirken wird, wäre die falsche Antwort auf eine Zeit großer Veränderungen. Deshalb halte ich das also auch vom systemischen Ansatz her für richtig. Das kann uns auch in der Diskussion über das Weißbuch der Bundesarbeitsministerin weiterführen.
Die Rentenversicherung basiert auf drei Säulen. Ich will ausdrücklich das unterstreichen, was Herr Kramer gesagt hat: Alle drei Säulen müssen ihre Bedeutung behalten – die gesetzliche Rentenversicherung und genauso die private und die betriebliche Vorsorge. Wir haben nach langen Konsultationen auch mit den Sozialpartnern einen Entwurf für ein sogenanntes Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgelegt. Es gibt hierzu noch einige Fragen zu diskutieren; das habe ich verstanden. Aber wenn es uns gelänge, einen Weg dahin zu finden, dass auch kleinere Unternehmen stärker von Betriebsrenten Gebrauch machen würden, dann wäre das aus meiner Sicht eine gute Verbreiterung unserer Fundamente für die Rentenversicherung der Zukunft.
Meine Damen und Herren, ich möchte im Hinblick auf das, worüber wir letztes Jahr auf diesem Arbeitgebertag besonders diskutiert haben, nämlich über die große Zahl der bei uns ankommenden Flüchtlinge, ein Dankeschön sagen – Ihnen, der BDA, den Mitgliedern, die sich in unglaublicher Weise engagiert haben; und zwar sowohl, was die sozusagen rationale Betrachtung der Situation anbelangt, als auch, was das Anpacken anbelangt. Ich möchte mich auch für die Gespräche bedanken, die wir im letzten Jahr immer wieder geführt hatten. Wir haben die Ordnung und Steuerung der Prozesse sehr viel besser hinbekommen. Da Herr Weise hier anwesend ist und nicht nur für die Bundesagentur für Arbeit, sondern auch für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verantwortlich ist, möchte ich ihm einmal ein ganz herzliches Dankeschön sagen. Wenn neue Herausforderungen, die wir in unserem Land immer wieder erleben werden, von allen mit genau dieser Verve angepackt und Lösungen zugeführt werden würden, dann bräuchten wir um unser Land nicht bange sein.
Im Hinblick auf die Digitalisierung und die notwendige Verankerung im öffentlichen Bereich erkläre ich derzeit auch immer, dass Flüchtlinge in Deutschland jetzt eigentlich privilegiert sind, weil wir ein Kerndatensystem haben, das von einer Bundesbehörde bis zur Ausländerbehörde vor Ort, in der Kommune, Verbindungen schafft, die wir sonst für Bürger der Bundesrepublik Deutschland in Form eines Bürgerportals noch nicht haben. Insofern ist dies ein Ansporn, unabhängig von der föderalen Ebene – ob es um die kommunale Ebene, die Landes- oder die Bundesebene gehen mag – im öffentlichen Bereich dazu zu kommen, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen vorbringen können und dann automatisch an die richtige Stelle gelenkt werden. Das ist etwas, das in den nächsten Jahren vordringlich gemacht werden muss. Das dürfen wir allerdings nicht in dem Tempo machen, in dem wir die Gesundheitskarte einzuführen versuchen; das dauert nun schon lange. Ich weiß auch nicht, ob die Arbeitgeber dabei immer auf der richtigen Seite standen, denn Transparenz im Gesundheitssystem scheint auch nicht überall so geliebt zu werden, wie ich mir das vorstelle.
Ich wollte danken, nicht schimpfen, und sage deshalb: Lassen Sie uns jetzt das große Thema Integration allgemein sowie Integration in den Arbeitsmarkt weiter gemeinsam angehen. Wir wissen, dass eine gelungene Integration Zeit und Geduld braucht. Wir wissen, dass es hierfür einer Vielzahl zusätzlicher Anstrengungen bedarf. Wir haben versucht, politisch richtig zu reagieren und bestimmte Sicherheiten zu schaffen. Wir haben für mehr Rechtssicherheit während der Ausbildung und der Beschäftigung für zwei Jahre nach einer erfolgreichen Ausbildung gesorgt. Wir haben ein Programm aufgelegt, mit dem wir Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber schaffen, damit sie schon während der laufenden Asylverfahren Einblicke in den Berufsalltag bekommen können. Wir haben auch in den allermeisten Arbeitsagenturbezirken Deutschlands auf die Vorrangprüfung verzichtet.
Ich habe den Eindruck, dass, als das alles noch nicht der Fall war, viele schon die ersten Versuche unternommen hatten, Flüchtlinge in ihre Betriebe zu integrieren, aber gescheitert sind und sozusagen die Segel gestrichen haben. Sie können es ruhig noch einmal probieren. Denn die Bedingungen haben sich wirklich verändert. Auch Leiharbeit für Flüchtlinge ist möglich. Geben Sie den Menschen daher noch einmal eine Chance.
Meine Damen und Herren, wir leben, wie man heute sagt, in einer Zeit disruptiver Veränderungen. Deshalb ist das Thema Bildung von zentraler Bedeutung. Herr Kramer, man hat eben gemerkt, wie Sie mit Herzblut auch am „Chancen-Euro“ hängen. Ich finde, das ist eine ganz tolle Initiative, die vieles von dem ergänzt, das auch wir machen.
Sie haben sich relativ klar dafür ausgesprochen, das Kooperationsverbot aufzuheben. Ich will dazu sagen: Wir haben in Artikel 91c des Grundgesetzes bereits eine Ausnahmemöglichkeit vom Kooperationsverbot, wenn es um Fragen der Zusammenarbeit im digitalen Bereich geht. Das eröffnet uns vielleicht auch Möglichkeiten, als Bund gerade auch bei den Investitionen in Berufsschulen stärker mit einzusteigen. Aber auf eines müssen wir bestehen: Wir als Bund müssen auch Kompetenzzuständigkeiten haben, wenn wir Geld geben sollen. Meistens geht es beim Kooperationsverbot im Wesentlichen um Geldflüsse, für die dann vonseiten der Länder keine inhaltliche Verantwortlichkeiten geboten werden; und das geht nach meiner festen Auffassung nicht.
Beim diesjährigen IT-Gipfel wird das Thema Bildung das zentrale Thema sein. Der IT-Gipfel wird übermorgen in Saarbrücken stattfinden. Ich möchte Sie ermuntern, relativ zeitnah zwei Dinge zu tun. Zum einen geht es um die Anpassung bestehender Berufsbilder an die Anforderungen der Industrie 4.0. Ich nenne beispielsweise, auch wenn ich keine Fachexpertin bin, die Anpassung der Mechatroniker-Ausbildung, die kontinuierlich und auch vorausschauend erfolgen muss. Zum anderen geht es um die Entwicklung interessanter, aber nicht auf ein Studium angewiesener Berufsbilder im IT-Bereich. Diese Berufsbilder sind aus meiner Sicht zumindest noch nicht genug bekannt. Die Tendenz zur weiteren Akademisierung schreitet eigentlich gerade im digitalen Bereich sehr stark fort. Um aber unsere Säule der beruflichen Ausbildung zu stärken, brauchen wir gerade auch hier neue Anstrengungen. Darüber werden wir übermorgen in Saarbrücken auch mit der Wirtschaft intensiv diskutieren.
Das Stichwort Digitalisierung bringt mich dazu, dass wir im Augenblick in einer Situation sind, in der sowohl innerhalb der Europäischen Union und unseres Landes als auch weltweit über die Frage gestritten wird: Wie wollen wir Globalisierung gestalten? Globalisierung findet statt; und wir können sie dadurch gestalten, dass wir sozusagen die multilateralen Instrumente stärken. Ich glaube, das ist uns bei den Finanzmarktregelungen ein Stück weit gelungen; das muss weiterentwickelt werden, aber da ist in den letzten Jahren viel geschehen. Die Alternative dazu ist, dass wir protektionistisch werden, uns abschotten und jeder sozusagen versucht, so viel von seinem eigenen Nationalen zu behalten wie möglich. Ich bin froh, dass Sie genauso wie auch ich der Meinung sind: Wir müssen Globalisierung multilateral gestalten. Trotz aller Kriege, trotz aller Konflikte ist es in der Tat so, dass Armut und Hunger in den letzten Jahren abgenommen und nicht zugenommen haben; und das bei einem hohen Weltbevölkerungswachstum, das ja auch anhalten wird.
Diese Auseinandersetzung über Offenheit oder Abschottung wird uns in den nächsten Jahren sehr stark beschäftigen. Sie wird Gegenstand politischer Diskussionen sein – das sehen wir zum Beispiel im Zusammenhang mit Freihandelsabkommen – und sie wird auch Gegenstand der Diskussionen zwischen Wirtschaftsverbänden und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie in den Zivilgesellschaften insgesamt sein. Wir sind ja im nächsten Jahr das Gastgeberland für den G20-Gipfel. Diese Fragen möchte ich sehr bedacht mit auf die Tagesordnung setzen. Dazu gehört das Thema faire Lieferketten bei Produkten, die in verschiedenen Ländern hergestellt werden, genauso wie die Frage multilateraler Abkommen zum Beispiel im Bereich des Handels.
Wir erleben im Augenblick gewissermaßen ein Paradoxon: Wir haben uns jahrelang mit dem Abschluss von Handelsabkommen befasst, die im Wesentlichen auf den Abbau von Zöllen ausgelegt waren. Es gab auch eine lang anhaltende, eigentlich Jahrzehnte dauernde Diskussion darüber – als ich noch Umweltministerin war, habe ich auch schon daran teilgenommen –, dass Zollsenkungen noch keinen fairen Handel auf der Welt ermöglichen. Das ist ja auch völlig klar. Wer unter Ruinierung der Umwelt und unter Nichteinhaltung sozialer Mindeststandards produziert, hat bessere Wettbewerbschancen als diejenigen, die soziale und ökologische Standards einhalten. Diese Kritik ist mehr und mehr aufgenommen worden. Sie ist in Abkommen wie CETA oder in den laufenden Verhandlungen zu TTIP in viel stärkerem Maße als früher berücksichtigt worden. Und just in dem Moment, als das geschehen ist, haben diejenigen, die sich für Sozialstandards und Umweltstandards verantwortlich fühlen, gesagt: Es kann doch nicht wahr sein, dass sich jetzt die Handelsleute mit etwas beschäftigen, von dem wir mehr verstehen. Das ist dann in eine größere Ablehnung umgeschlagen, was CETA und TTIP anbelangt, als bei Abkommen, die wir etwa mit Singapur und Südkorea abgeschloss

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Von admin

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