Glasfaser vor dem nächsten Engpass: Deutschland ringt um Wettbewerb und Tempo
Der deutsche Glasfaserausbau steht vor einer entscheidenden Phase. Zwar kann inzwischen etwa die Hälfte der Haushalte auf einen Glasfaseranschluss bis ins Gebäude oder in die Wohnung zugreifen. Doch zwischen einem Netz, das an einer Straße vorbeiführt, und einem Anschluss, der tatsächlich in einer Wohnung aktiviert werden kann, liegt noch immer eine erhebliche Lücke. Genau dort verschiebt sich die politische Auseinandersetzung: Es geht nicht mehr allein um Tiefbau und Kilometer, sondern um Zugang, Wettbewerb und die Frage, wie viel Regulierung ein Markt verträgt, der zugleich schneller investieren soll.
Das wurde beim VATM-Sommerfest und dem vorausgehenden „Exclusive Summary“ am Mittwoch in Berlin deutlich. Der Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt hatte Politik, Wissenschaft, Bundesnetzagentur und Branche eingeladen, um über die anstehende Novelle des Telekommunikationsgesetzes, die sogenannte Netzebene 4 und die Migration vom Kupfer- zum Glasfasernetz zu diskutieren. Der Zeitpunkt ist politisch bedeutsam: Das Bundeskabinett hat die TKG-Novelle im Juni beschlossen, nun beginnt die parlamentarische Beratung.
Im Zentrum steht ein Problem, das für Verbraucher zunächst unsichtbar bleibt. Ein Glasfaserkabel kann bereits vor einem Gebäude liegen, ohne dass die Bewohner es tatsächlich nutzen können. Besonders in Mehrfamilienhäusern entscheidet sich der Ausbau auf der sogenannten Netzebene 4, also innerhalb des Gebäudes. Nach einer gemeinsamen Untersuchung von ANGA und VATM befinden sich in Deutschland rund 30,5 Millionen Haushalte in Zwei- und Mehrfamilienhäusern. Vollständig mit FTTH erschlossen waren Ende 2025 davon erst rund 2,9 Millionen.
Damit wird der Hauszugang zu einer wettbewerbspolitischen Frage. Wenn ein Netzbetreiber den Zugang zum Gebäude kontrolliert und andere Anbieter dort nicht ohne Weiteres ihre Leistungen anbieten können, kann aus einem physisch vorhandenen Glasfasernetz faktisch ein Monopol werden. Für die Verbraucher bedeutet das weniger Auswahl bei Tarifen, Preisen und Leistungen. Für die Wettbewerber bedeutet es, dass Investitionen in eigene Netze oder Kundenangebote unter Umständen nicht die gewünschte Wirkung entfalten.
Genau vor diesem Spannungsverhältnis warnte auch die ehemalige WIK-Geschäftsführerin Cara Schwarz-Schilling. Ein flächendeckendes, wettbewerbliches Glasfasernetz werde dort entstehen müssen, wo Infrastrukturwettbewerb wirtschaftlich tragfähig sei. Dafür brauche es jedoch einen funktionierenden Zugang zu den Gebäuden. Der Grundgedanke ist schlicht: Infrastrukturwettbewerb endet nicht an der Grundstücksgrenze.
Die Bundesregierung versucht mit der TKG-Novelle, diese letzte Strecke stärker zu adressieren. Der Entwurf sieht unter anderem neue Regeln für gebäudeinterne Netzinfrastrukturen vor. Zugleich sollen Genehmigungsverfahren vereinfacht und der Netzausbau beschleunigt werden. Das BMDS begründet die Reform mit dem Ziel, mehr Glasfaseranschlüsse in die Gebäude zu bringen und bürokratische Hindernisse abzubauen.
Doch die politische Debatte reicht weiter. Hansjörg Durz, Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung, verwies auf die neue institutionelle Bedeutung der Digitalpolitik. Mit dem eigenständigen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und dem entsprechenden Bundestagsausschuss habe die Digitalisierung einen deutlich klareren politischen Ort erhalten. Entscheidend sei nun allerdings nicht mehr die Organisationsstruktur, sondern das Ergebnis, das bei Bürgern und Unternehmen ankomme.
Gerade beim Glasfaserausbau ist diese Unterscheidung wichtig. Die aktuellen Zahlen zeigen Fortschritte, aber auch die verbleibende Distanz. Nach der Marktanalyse von VATM und Dialog Consult werden 2026 voraussichtlich 32 Millionen Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen mit Glasfaser erreichbar sein. Tatsächlich angeschlossen sein sollen jedoch erst rund 12,5 Millionen Haushalte. Das entspricht knapp 27 Prozent. Rund 70 Prozent dieser Glasfaseranschlüsse werden nach der Analyse von Wettbewerbern angeboten.
Der Ausbau hat sich damit von einer reinen Infrastrukturfrage zu einer Frage der Nutzung entwickelt. „Homes Passed“ beschreibt, dass Glasfaser grundsätzlich erreichbar ist. „Homes Connected“ bedeutet, dass der Anschluss tatsächlich bis zum Gebäude beziehungsweise zur Wohnung geführt wurde. „Homes Activated“ schließlich bezeichnet einen tatsächlich gebuchten und genutzten Anschluss. Zwischen diesen drei Größen liegen in Deutschland erhebliche Unterschiede.
Für die Branche ist deshalb die Migration vom Kupfer- zum Glasfasernetz mindestens ebenso wichtig wie der weitere Tiefbau. Solange alte Kupferanschlüsse weiter betrieben werden, fehlt ein Teil des wirtschaftlichen Drucks, auf die neue Infrastruktur umzusteigen. Gleichzeitig darf eine Abschaltung des Kupfernetzes nicht dazu führen, dass Verbraucher oder Wettbewerber ohne ausreichenden Zugang bleiben. Die Bundesnetzagentur und die Bundesregierung müssen deshalb die Bedingungen für die Migration so festlegen, dass Investitionen in Glasfaser belohnt werden, Wettbewerb aber erhalten bleibt.
Hier beginnt der schwierigste Teil der Debatte. Eine zu weitgehende Regulierung kann Investitionsanreize schwächen. Eine zu schwache Regulierung kann dagegen dazu führen, dass marktmächtige Betreiber ihre Stellung auf der neuen Glasfaserinfrastruktur ausbauen. Die Frage lautet daher nicht schlicht Regulierung oder Deregulierung. Es geht um die richtige Form der Regulierung.
Der VATM fordert seit Längerem einen verlässlichen Zugang zu Netzinfrastrukturen und kritisiert unter anderem, dass bestimmte regulatorische Instrumente in der Praxis bislang nicht ausreichend wirksam seien. Gleichzeitig warnt der Verband davor, Investitionen derjenigen Unternehmen zu erschweren, die den Ausbau tatsächlich finanzieren.
Diese Spannung spiegelte sich auch im politischen Panel mit Vertretern von CDU/CSU, SPD und Grünen wider. Einig war man sich zumindest in der Diagnose, dass Deutschland beim Glasfaserausbau schneller werden muss. Strittiger ist die Frage, wie weit der Gesetzgeber dabei in Marktstrukturen eingreifen sollte. Besonders die im TKG-Entwurf vorgesehene symmetrische Regulierung wirft die Frage auf, ob künftig alle Netzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen gleichermaßen reguliert werden sollen oder ob dadurch gerade jene Unternehmen belastet werden könnten, die früh und umfangreich in eigene Infrastruktur investiert haben.
Der Vorsitzende der Monopolkommission, Tomaso Duso, und der Regensburger Infrastrukturrechtler Jürgen Kühling sollten anschließend gemeinsam mit Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller über die regulatorische Perspektive diskutieren. Damit wurde deutlich, wie grundlegend die anstehende Entscheidung ist: Es geht nicht nur um die Geschwindigkeit des Netzausbaus, sondern um die Marktordnung des deutschen Telekommunikationssektors für die kommenden Jahre.
Hinzu kommt ein zweites, weniger sichtbares Problem: die Verwaltung. Beim Netzausbau entscheidet sich Tempo häufig nicht auf der Baustelle, sondern Monate zuvor in Genehmigungsverfahren, bei Wegerechten oder beim Zugang zu kommunaler Infrastruktur. Das BMDS will deshalb mit der TKG-Novelle auch Anzeigeverfahren ermöglichen, Genehmigungen vereinfachen und Berichtspflichten reduzieren. Die Bundesregierung beziffert die erwartete Entlastung der Unternehmen auf 19,7 Millionen Euro jährlich.
Damit verbindet sich die größere digitalpolitische Aufgabe, die auf dem Sommerfest immer wieder angesprochen wurde: Deutschland muss nicht nur neue Netze bauen, sondern seinen Staat schneller machen. Digitale Verwaltung, automatisierter Datenaustausch, künstliche Intelligenz in Genehmigungsverfahren und weniger Berichtspflichten gehören dabei zur gleichen Modernisierungsagenda wie Glasfaser.
Der entscheidende Maßstab bleibt jedoch der Alltag. Ein Gesetz kann in Berlin verabschiedet sein und trotzdem vor Ort wirkungslos bleiben, wenn Kommunen, Eigentümer oder Genehmigungsbehörden nicht wissen, wie es anzuwenden ist. Umgekehrt kann eine gut ausgestaltete Regelung erhebliche Wirkung entfalten, wenn sie Verfahren tatsächlich verkürzt und Zugangshürden beseitigt.
Der deutsche Glasfaserausbau steht deshalb vor einem politischen Dreieck: mehr Investitionen, mehr Wettbewerb und mehr Tempo. Keines dieser Ziele lässt sich dauerhaft gegen die beiden anderen durchsetzen. Ein Netz, das schnell gebaut wird, aber monopolistisch genutzt werden kann, löst das Wettbewerbsproblem nicht. Ein streng regulierter Markt, in dem Investitionen unattraktiv werden, löst das Ausbauproblem ebenso wenig. Und ein gut gemeinter Ausbauplan, der an Genehmigungen oder Hauszugängen scheitert, erreicht die Wohnung nicht.
Die eigentliche Bewährungsprobe der TKG-Novelle wird deshalb nicht die Zahl der neu verlegten Kilometer sein. Sie wird dort sichtbar, wo heute noch Kupferkabel in einem Mehrfamilienhaus liegen, obwohl draußen längst Glasfaser verfügbar ist. Erst wenn aus „Homes Passed“ tatsächlich „Homes Connected“ und schließlich „Homes Activated“ werden, wird sich zeigen, ob Deutschland den Übergang vom alten Kupfernetz zur digitalen Infrastruktur der kommenden Jahrzehnte tatsächlich bewältigt.
