Über 3000 Gäste feierten gestern auf dem blauen Teppich der Landesvertretung in Berlin das Sommerfest der Landesregierung Niedersachsen. Gastgeber und Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte: „Heute ist kein Diät-Tag.“
Unter den vielen Besuchern unter andrem: VW-Chef Professor Martin Winterkorn, Vize-Kanzler Sigmar Gabriel (SPD), Berlins Bürgermeister Michael Müller, Dr. Rudolf Seiters Bundes Innenminister Ad, Landtagspräsident Bernd Busemann.
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Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine Bundesratsinitiative zur Stärkung der Patientensicherheit beschlossen. Ziel der Initiative ist es, kriminelles Handeln in Kliniken künftig früher stoppen zu können. Eine Tötungs-Serie, wie sie sich in Niedersachsen im zurückliegenden Jahrzehnt ereignet hat, dürfe nie wieder so viele Menschen in den Tod reißen und so viele Familien ins Unglück stürzen, begründete Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt den Vorstoß. Die Landesregierung stärke auf vielfältige Art und Weise die Patientensicherheit in Niedersachsen. Auf Landesebene geschieht das beispielsweise mit der Einführung von Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern in den Kliniken sowie mit Initiativen für ein verbessertes Meldewesen, mehr Kontrolle bei der Arzneimittelausgabe, zur Erweiterung der Möglichkeiten bei der Leichenschau sowie einer übersichtlichen statistischen Erfassung von Todesfällen.
Mit der Bundesratsinitiative will die Landesregierung auch den Bund dazu auffordern, seine Möglichkeiten zur Unterbindung kriminellen Handelns an Kliniken auszuschöpfen – und zwar konkret in zwei Bereichen:
Künftig soll es nicht mehr möglich sein, dass eine Pflegekraft ein Ersatzdokument für seine Berufsurkunde erhält, ohne dass ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt wird. In den entsprechenden Berufsgesetzen (Kranken- und Altenpflegegesetz, Hebammengesetz) soll festgeschrieben werden, dass zunächst „Widerrufsgründe" zu prüfen sind. Bisher kann eine ausstellende Behörde das machen, muss es aber nicht. Aus dem erweiterten Führungszeugnis sind auch laufende Verfahren ersichtlich, so dass für eine möglicherweise gefährliche Person künftig kein Ersatzdokument mehr ausgestellt würde.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll in die derzeit laufende Überarbeitung der Richtlinie zum Risikomanagement in Krankenhäusern auch gezielt Maßnahmen zur Vermeidung vorsätzlichen kriminellen Handelns aufnehmen. Die bisher bestehenden Regelungen sind allgemein gehalten und unverbindlich − sie enthalten keine Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten. Durch eine Erweiterung der Richtlinie soll das Risiko vorsätzlichen kriminellen Handelns in Krankenhäusern auf ein Mindestmaß reduziert werden. Die Kliniken sollen dafür sensibilisiert werden, Gefahren für ihre Patientinnen und Patienten frühzeitig zu erkennen und unverzüglich Maßnahmen zur Vermeidung einzuleiten.
Hintergrund:
In den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst hatte ein Krankenpfleger durch vorsätzliches kriminelles Handeln den Tod etlicher Patientinnen und Patienten herbeigeführt, die Ermittlungen dauern an. Laut dem unter Beteiligung Niedersachsens entwickelten Gesetzentwurf zur Krankenhausstrukturreform kommt der Behandlungsqualität in Zukunft eine gesteigerte Bedeutung zu, sie soll auch bei der Krankenhausplanung und -finanzierung berücksichtigt werden. Das wichtige Ziel der Vermeidung von fahrlässigen Behandlungsfehlern müsse noch um das Ziel der Unterbindung kriminellen Handelns in Krankenhäusern ergänzt werden, so Ministerin Cornelia Rundt. Der Bund müsse u.a. durch die Änderung der Berufsgesetze der Gesundheitsberufe und durch eine Ergänzung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Risikomanagement die Maßnahmen der Niedersächsischen Landesregierung zur Stärkung der Patientensicherheit flankieren.
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Sommerfest in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund 2015
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